Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes osteopathische Behandlungen, welche von den Ordentlichen Mitgliedern (siehe Therapeutenliste) des MTVO durchgeführt wurden. Die Handhabung der Erstattung durch die Krankenkassen wird fortlaufend modifiziert, daher sind die Angaben ohne Gewähr.

 

 

Willkommen bei MTVO!